Gerichtsurteile

Greenwashing-Urteil hat doppelten Nutzen

Naturschutzpartei zum BGH-Spruch gegen einen Süßwarenhersteller: „Starkes Signal für Verbraucher- und Klimaschutz“

„Greenwashing geht gar nicht“, kommentiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei), Helmut Scheel, den aktuellen Richterspruch zum Verbraucherschutz am Bundesgerichtshof. „Auch wir in der ÖDP wollen, dass Waren und Dienstleistungen klimaneutral sein sollen. Wer damit wirbt, muss dieses Versprechen auch tatsächlich einlösen – eine Täuschung der Verbraucher ist nicht akzeptabel.“

Die Bundesrichter warfen einem Süßwarenproduzenten unlauteren Wettbewerb vor. Der preist in einem Fachartikel seine Fruchtgummis als „klimaneutral“. Das ist Verbrauchertäuschung, so die Bundesrichter. Die Herstellung sei keineswegs ohne CO2-Produktion erfolgt. Der Hersteller hatte die entstandenen Klimakillergase lediglich mit Kompensationszahlungen vom Tisch gewischt. Für die Richter ein Fall von Greenwashing, brandmarkten sie die Verbrauchertäuschung.

„Klimaneutrale Produktion muss Ziel unseres Wirtschaftens sein“, skizziert Scheel die Haltung seiner Partei: „Vortäuschen falscher Tatsachen aber ist illegal.“ Dass das nicht sein darf, sieht auch Manuela Ripa so. Die Abgeordnete der ÖDP im Europaparlament kämpft in Brüssel und Straßburg für Verbraucher- und für Klimaschutzschutz. Sie betont: „Das Urteil hat eine doppelt positive Wirkung: Erstens werden irreführende Informationen verboten – das stärkt Verbraucherrechte auf informierte Kaufentscheidungen. Zweitens stärkt das Urteil den Klimaschutz, denn wenn ein Unternehmen künftig mit Klimaneutralität auf einem Produkt wirbt, muss dies auch tatsächlich zutreffen!“ Ripa unterstreicht den Wert des Richterspruchs: „Da es sich um ein Grundsatzurteil handelt, wird es große Auswirkungen auf andere Branchen und Unternehmen haben, die mit dem Merkmal ‚klimaneutral‘ kein Greenwashing mehr betreiben dürfen!“

Die EU-Abgeordnete der ÖDP fügt an: „Noch klarer werden die Regelungen ab 2026 dank einer EU-Richtlinie. Dann wird es sogar verboten sein, ein Produkt mit ‚klimaneutral‘ zu bewerben, wenn dies lediglich auf Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekten beruht.“

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