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Politik&Gesellschaft

Nach Finanzdialog in Stuttgart

Finanzministerin und IHK-Spitzen einig, dass neue Berlin-GroKo die GWG-Grenze weiter anheben muss

Auch steuerliche FuE-Förderung darf nicht länger nur Willenserklärung sein

Stuttgart. Die Spitzen der IHK-Organisation – alle PräsidentInnen sowie HauptgeschäftsführerInnen der zwölf IHKs in Baden-Württemberg – haben sich mit Finanzministerin Edith Sitzmann zu aktuellen steuerpolitischen Schwerpunkten gerade auch mit Blick auf die noch laufenden Koalitionsverhandlungen im Bund getroffen.

Dabei waren zwei Schwerpunkte klar ersichtlich, die eine Neuauflage der GroKo in Berlin ins Umsetzungsportfolio für die laufende Legislatur aufnehmen muss: Einerseits sieht das Ministerium genau wie die Wirtschaft die endlich umzusetzende steuerlichen FuE-Förderung auf Bundesebene in Ergänzung zur bestehenden Projektförderung als Pflicht der neuen Regierung. Diese wirke nach Überzeugung der Dialogpartner als Beschleuniger für notwendige Innovationen gerade für KMU, wolle man die Digitalisierung wirklich offensiv angehen. Fast wichtiger erschien im heutigen Austausch allerdings die nochmalige Anhebung der GWG-Grenze in Richtung 1.000 Euro Abschreibungsbetrag, was einen echten Schub bei der Steuervereinfachung von Betrieben bewirken würde.

Dazu Finanzministerin Edith Sitzmann: “Eine weitere Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter würde Unternehmen wirklich helfen. Nicht zuletzt auf Anregung der IHK hatten wir uns schon vor einem Jahr für eine Grenze von 1000 Euro eingesetzt. Leider schaffte es die bisherige GroKo nicht über einen Kompromiss von 800 Euro hinaus. Es wäre eine deutliche Entlastung für die Betriebe, wenn sie geringwertige Güter wie Computer oder Büromöbel bis 1000 Euro sofort abschreiben könnten. Damit wäre die aufwändigere Poolabschreibung auf fünf Jahre für Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro hinfällig. Der Bund hat jetzt noch einmal die Chance auf einen echten Bürokratieabbau. Diese sollte unbedingt ergriffen werden.”

BWIHK Präsident Wolfgang Grenke ergänzt: “Eine Anhebung der Grenze zum 1. Januar 2018 nach fast 52 Jahren Stillstand auf nunmehr 800 Euro war ja ein erster wichtiger Schritt. Mit Blick auf die Preisentwicklung und die Investitionsvolumina, die auch kleine und junge Firmen durchschnittlich zu erbringen haben, wären 1.000 Euro allerdings deutlich zeitgemäßer aus Sicht der Wirtschaft. Gerade dem Bürokratieabbau, welchem sich die Politik verstärkt annehmen möchte, wäre so ein noch sinnvollerer Dienst erwiesen. Schließlich könnten beispielsweise viele Laptops, PCs oder fast alle Handys und Tablets sofort abgeschrieben werden, anstelle zum Teil aufwendig die Nutzungsdauer in Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Finanzamt festlegen zu müssen. Gerade bei Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen, welche nicht oder noch nicht über eine Anlagenbuchhaltung verfügen, ist dies ein sehr relevanter Faktor. Auch erhöht ein steuerlicher Sofortabzug unmittelbar die Liquidität, da die Steuerentlastung bereits im Anschaffungsjahr voll zum Tragen kommt, anstelle in Teilbeträgen über die Nutzungsdauer hinweg.”

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