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Politik&Gesellschaft

Sperrklausel: Scheitern mit Ansage

Verfassungsgericht kippt Wahlhürde in NRW

Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl in NRW ist für die Initiative “Mehr Demokratie” ein “Scheitern mit Ansage”. “SPD, CDU und Grüne haben sich bei ihrer Entscheidung von vornherein auf dünnem Eis bewegt. Jetzt sind sie ins Eis eingebrochen”, erklärt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

Die Richter in Münster hatten heute die im Juni 2016 von SPD, CDU und Grünen beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel als mit der Landesverfassung nicht vereinbar bewertet. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die im Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gälten. Deshalb müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel nicht mehr gegeben.

“Die Landtagsmehrheit hat aus den vorangegangenen Urteilen des Verfassungsgerichts nichts gelernt. Die Richter haben immer den Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten als Voraussetzung für eine Sperrklausel benannt. Diesen Nachweis konnten die Sperrklausel-Befürworter trotz aller Bemühungen auch diesmal nicht erbringen”, sagt Trennheuser. In der Verhandlung über die Klagen von acht Parteien habe der Rechtsvertreter von SPD, CDU und Grünen deshalb versucht, die Wahlrechtsgrundsätze selber infrage zu stellen. “Der Versuch, dabei das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen für NRW zu relativieren, ist heute aber krachend gescheitert”, stellt Trennheuser fest.

Mehr Demokratie hatte von Beginn an vor der Wiedereinführung einer Kommunalwahl-Sperrklausel gewarnt. Jetzt fordert die Initiative, aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs endlich die richtigen Konsequenzen zu ziehen. “Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen”, erläutert Trennheuser.

Mehr Demokratie befürwortet außerdem ein aus Sicht des Vereins demokratischeres Wahlrecht. “Die Wähler sollten die Möglichkeit haben, ihre Favoriten für die Räte gezielt aus den Kandidatenlisten aller Parteien auszuwählen”, schlägt Trennheuser vor. Dafür hatten sich in der Landtagsanhörung zur Einführung der Sperrklausel neben Mehr Demokratie auch einige andere Experten stark gemacht. Dieses “Kumulieren und Panaschieren” genannte Wahlrecht wird in 13 Bundesländern teilweise bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Mehrere Anläufe zur Einführung dieses Wahlsystems in NRW waren im Landtag aber am Widerstand von SPD und CDU gescheitert.

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