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Verbraucher

2017 schon Bezugstermin festlegen!

BERLIN. Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es bringt privaten Bauherren viele Vorteile, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel konkrete Angaben zur Bauzeit. Alle Bauherren wollen und müssen wissen: Wann können wir einziehen? In der Vergangenheit waren die Verträge hier oft sehr vage, konkrete Angaben die Ausnahme. Weil Bauherren aber Finanzierungen organisieren, Mietwohnungen kündigen, Umzüge planen, Arbeitsplätze wechseln müssen und vieles mehr, haben Bauunternehmer ab 2018 die Pflicht, verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks zu machen, mindestens jedoch zur Dauer der Bauausführung.

Bauherren sollten sich nicht vertrösten lassen: Was ab 1. Januar 2018 Pflicht wird, können Baufirmen auch heute schon leisten. Natürlich dürfen die Bauherren dann den Bauablauf nicht selbst unnötig verzögern, etwa, indem sie Unterlagen nicht rechtzeitig beim Bauamt abliefern oder die Finanzierung nur schleppend in Gang kommt.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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