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Verbraucher

VPB rät: Mit kleinen Grundstücken Gebühren sparen

BERLIN. Seit Jahren heben die Bundesländer die Grunderwerbsteuer an und verteuern so die klassischen Nebenkosten beim Hausbau. Inzwischen liegt der Höchstsatz bei 6,5 Prozent. Damit zahlt der Käufer eines schönen Einfamilienhauses schon den Gegenwert eines kleinen E-Autos allein für die Grunderwerbsteuer, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Die Grunderwerbsteuer richtet sich bei Bauträgerhäusern nach den Kosten: je teurer, umso mehr Grunderwerbsteuer wird fällig. Das trifft vor allem die Käufer von Bauträgerhäusern, die Haus und Grund aus einer Hand zum Komplettpreis kaufen. Es trifft auch die Käufer von Altbauten, denn sie erwerben zwangsläufig Haus und Terrain gemeinsam. Auch sie zahlen die Grunderwerbsteuer auf das Gesamtpaket.

Besser fahren die Käufer eines freien Grundstücks, das sie später in Eigenregie bebauen. Sie bezahlen die Grunderwerbsteuer nur auf Grund und Boden. Je kleiner das Grundstück, umso geringer die Grunderwerbsteuer. Wer beim Bauplatz bescheiden bleibt, der spart auch bei den Gebühren, etwa für die Eintragung ins Grundbuch, den Notar oder bei der Maklercourtage. Sie alle verlangen Gebühren, die mit Kaufpreishöhe steigen oder Prozentbeträge vom Preis. Wer ein kleines Grundstück kauft, der spart auch auf Dauer, etwa an der Grundsteuer, die die Kommunen erheben und die sie zunehmend zur Sanierung ihrer Haushalte anheben. Die Grundsteuer richtet sich nach der Größe des Grundstücks, ebenso knüpfen Umlagen bei den Erschließungskosten oder der Straßensanierung oft daran an.

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