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Wirtschaft

Strafanzeige/Strafantrag gegen KÖTTER Geschäftsführer Hr. Andreas Kaus

Pressemitteilung vom Betriebsrat der Kötter Security GmbH, Bielefeld

In Bezug auf die Pressemitteilung des Unternehmens Kötter Security vom 21.07.2017 und das Schreiben an die Beschäftigten durch den Geschäftsführer Hr. Andreas Kaus vom 20.07.2017

Strafanzeige/Strafantrag gegen KÖTTER Geschäftsführer Hr. Andreas Kaus

Entsetzt über die zahlreichen verdrehten "Wahrheiten" und knallharten Lügen in einem Schreiben an die Beschäftigten vom 20.07.2017, fällt den Mitgliedern im Betriebsrat wirklich nichts mehr ein. Es scheint so, als ließe sich der Geschäftsführer -Hr. Andreas Kaus- nun auch nicht mehr von offensichtlichen Straftaten abschrecken.
Der Betriebsrat wird nun Strafanzeige und Strafantrag gegen den Geschäftsführer stellen!

Zum Einigungsstellenvorsitzenden Präsident des LAG Hamm, Dr. Schrade:

Trotz des ständigen Wiederholens der Arbeitgeberseite, dass der Betriebsrat etwas gegen den LAG Präsidenten Dr. Holger Schrade hat, bleibt dieses weiterhin falsch. Dieses geht auch ganz klar aus der Beschwerde an das LAG Hamm hervor. In der Vergangenheit wurden sogar schon 2 Einigungsstellen (BV Pausenzeiten Revierdienst & Information Wirtschaftsausschuss) unter dem Vorsitz des Dr. Schrade durchgeführt. In beiden Fällen hat der Betriebsrat den LAG Präsidenten Dr. Holger Schrade selbst vorgeschlagen und war mit den Ergebnissen überaus zufrieden. Wie kann man hier noch behaupten, der Betriebsrat hätte etwas gegen den Einigungsstellenvorsitzenden?

Zur geplanten Restrukturierung:

Am 15.03.2017 hat die Firma Kötter eine Restrukturierung bekannt gegeben. Es sollten die Bereiche Revierdienst/Werkstatt/Verwaltung geschlossen werden. Bei nachfolgenden Sozialplanverhandlungen, an denen übrigens der Geschäftsführer Hr. Kaus zu keiner Zeit teilgenommen hat, wurde eine Liste von 50 zu kündigenden Beschäftigten vorgelegt. Auf der Liste befanden sich 22 Revierfahrer und 28 Separatwachdienstmitarbeiter (!). Hier waren, entgegen der Ankündigung, keine Beschäftigten aus der Verwaltung und Werkstatt betroffen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Kündigungen durch unsere Kunden, die eine Rechtfertigung für die 28 zu kündigenden Beschäftigten im Separatwachdienst begründet hätten und das insbesondere, da die Firma Kötter in der Region händeringend neue Mitarbeiter sucht !

Es befanden sich vor allem Arbeitnehmer mit Schwerbehinderungen, langer Betriebszugehörigkeit und Betriebsratsmitglieder auf dieser Liste.

• Es sollen 7 von 10 schwerbehinderten Menschen den Arbeitsplatz verlieren (70%)
• Es sollen 9 von 9 Langzeitkranke MA (100 %) den Arbeitsplatz verlieren, obwohl mehrere vor der Genesung stehen.
• Es sollen 19 von 25 Rentnern weiterhin beschäftigt werden (76%)
• Es sollen 16 von 25 Rentennahen MA (>60 Jahre) weiterhin beschäftigt werden (64%)
• Es sollen 27 unter 60 Jahre alte MA den Arbeitsplatz verlieren, obwohl 35 Rentner/Rentennahe MA weiterhin beschäftigt werden sollen.
• Es sollen 23 befristet Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, obwohl langjährig Beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familien gekündigt werden sollen.

In einer weiteren Pressemitteilung von der Firma Kötter -vom 22.06.2017- wird jetzt schon von 60 zu kündigenden Arbeitnehmern gesprochen.
Hierzu wurde der Geschäftsführer Hr. Andreas Kaus aufgefordert, diese 10 zusätzlichen Beschäftigten namentlich zu benennen und die Gründe darzulegen.
Darauf erfolgte einmal wieder keinerlei Reaktion des Arbeitgebers.
Der Betriebsrat geht davon aus, dass bei diesen zusätzlichen Kündigungen vor allem Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit betroffen sein werden.

Zum Interessenausgleich/Sozialplan:

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen Interessenausgleich/Sozialplan vorgelegt, wo unter anderem Arbeitnehmer bis 125 KM (eine Strecke!) von ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz fahren müssten, ohne sich dagegen wehren zu können.
Auch wurde von dem Arbeitgeber ein gedeckelter Sozialplantopf gefordert, der für die zu kündigenden Beschäftigten ein Abfindungsfaktor von ca. 0,2 bedeuten könnte.
Das nennt die Arbeitgeberseite einen guten Interessenausgleich/Sozialplan? Eine Unverschämtheit !

Welcher Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft vertritt, würde bei diesen Bedingungen seine Unterschrift geben?

Der Zeitdruck, den das Unternehmen Kötter immer mit einbringt, soll nur die Ängste schüren.
Gerade der Betriebsrat war es, der von Anfang an die Sorge um Kundenverluste hatte, die bei einem gedeckelten Sozialplanvolumen ein unkalkulierbares Risiko für unsere Kolleginnen und Kollegen dargestellt hätten.
Schlussendlich könnten die Beschäftigten sonst möglicherweise mit einem Sozialplan Abfindungsfaktor, wie oben schon erwähnt, von 0,2 Bruttomonatslöhnen in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.

Dass die Sorge nicht unberechtigt war, zeigt sich in einer Mitteilung eines Premiumkunden, der nicht mehr mit dem Unternehmen Kötter zusammenarbeiten will.

"Neben zahlreichen "kleineren" Problemen in der jüngsten Vergangenheit war die Ankündigung der Schließung der Niederlassung Bielefeld ein maßgebliches Entscheidungskriterium gegen eine weitere Zusammenarbeit mit der Firma Kötter und möchten zukünftig mit einem regional starken Partner zusammenarbeiten."

Mit der Leistung der Beschäftigten war dieser Kunde ausdrücklich zufrieden, wie dieses auch in der gleichen Mitteilung betont wird:

"Abschließend möchte ich im Namen meiner Mitarbeiter, den Kollegen vor Ort und auch ganz persönlich betonen, dass wir mit dem in unseren Betrieben eingesetzten Personal keine Probleme haben! Sie alle leisten hervorragende Arbeit!"

Nach unseren Informationen hat der neue Sicherheitsdienstleister, der den verlorengegangenen Auftrag übernehmen wird, allen Kötter Beschäftigten Arbeitsverträge/Arbeitsplätze an den gleichen Kundenobjekten angeboten. Somit sind auch keine Arbeitsplätze gefährdet.
Arbeitsplatzgefährdend ist nur die Verhandlungsblockade der Arbeitgeberseite!

Sollten auch noch Kunden durch den zeitlichen Aspekt abspringen, ist dieses nur auf die von der KÖTTER Unternehmensgruppe eingeleitete (unnötige) Restrukturierungsmaßnahme zurückzuführen.

Zur "Transparenz und faire Bedingungen":

Die Arbeitgeberseite hätte sich längst fair gegenüber zu kündigenden Beschäftigten verhalten können, indem sie einen angemessenen Abfindungsfaktor hätte anbieten können.
Bislang verhält sich das Unternehmen Kötter leider gegenteilig.

Fazit: Das Anschreiben des Geschäftsführers Hr. Andreas Kaus an die Beschäftigten dient nur reiner Stimmungsmache gegen den Betriebsrat und dem Versuch, sich in der Öffentlichkeit rein zu waschen !

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