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Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Bürgerbeteiligung bis 25.08.2017

Geseke. Das Eisenbahn Bundesamt erstellt alle fünf Jahre für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes einen Lärmaktionsplan (§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Ziel des kontinuierlich durchgeführten Prozesses ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die Kernstadt von Geseke und der Ortsteil Ehringhausen liegen an einer Haupteisenbahnstrecke.

Bis zum 25. August 2017 kann die Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung dem Eisenbahn Bundesamt wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an. Eine Beteiligung besteht aus einer Ortsangabe und dem Beantworten eines dazugehörigen Fragebogens. Zu Beginn können Sie einen Ort angeben, an dem Sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Die beantworteten Fragen werden dann dem angegebenen Ort zugeordnet und durch das Eisenbahn-Bundesamt im Lärmaktionsplan ausgewertet.
Alternativ können Sie sich aber auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beteiligen. Der Fragebogen kann unter www.laermaktionsplanung-schiene.de herunter geladen werden oder postalisch über die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam angefordert werden. Bitte senden Sie Ihre Beteiligung auch an diese Adresse. Beide Beteiligungswege werden in der Auswertung gleich behandelt.

Ihre Eingaben helfen dem Bundesamt, einen Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken aufzustellen und den Städten und Gemeinden, aber auch allen weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteuren sowie Anwohnern einen Überblick über die bestehenden Lärmbelastungen zu geben. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

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