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Wirtschaft

Für eine rechtssichere Lösung bei verkaufsoffenen Sonntagen

IHK erwartet von der neuen Landesregierung rechtssichere Lösung bei verkaufsoffenen Sonntagen

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) setzt sich dafür ein, dass der Landesgesetzgeber an der Möglichkeit von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr (davon einer im Advent) festhält und sie rechtssicher macht. Das hat die IHK-Vollversammlung auf ihrer gestrigen Sitzung in der Zweigstelle in Paderborn einstimmig beschlossen. Damit erkennt die IHK die hohe Bedeutung der verkaufsoffenen Sonntage für die Städte und den Handel in Ostwestfalen an.

In diesem Zusammenhang begrüßt das ostwestfälische “Parlament der Wirtschaft” eine Überprüfung der landesgesetzlich festgeschriebenen Anforderungen im Ladenöffnungsgesetz, insbesondere des Erfordernisses eines Anlassbezuges für die Genehmigungsfähigkeit von bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen. Sofern das geplante Rechtsgutachten Gestaltungsspielräume zum Anlassbezug feststelle, erwartet die IHK von der Landesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung mit dem Ziel, die bestehenden Hürden für die Sonntagsöffnung abzubauen. Der grundgesetzlich gesicherte Schutz von Sonn- und Feiertagen soll allerdings nicht in Frage gestellt werden, beschloss das Gremium.

Für den stationären Einzelhandel sind die verkaufsoffenen Sonntage extrem wichtig, so die IHK. Neben dem generierten Umsatz seien diese Tage für die Zentren imagebildend und ein wichtiges Marketinginstrument im Wettbewerb der Kommunen. Dafür stehe der stationäre Handel vor Ort ein und bemühe sich nach allen Kräften, die Attraktivität der Zentren hoch zu halten – und das meist mit hohem finanziellen Aufwand und entsprechendem Einsatz.

Der stationäre Einzelhandel stehe zudem im Wettbewerb zum Online-Handel. Dieser kenne keine festen Öffnungszeiten und werde gerade sonntags gern “vom Sofa aus” genutzt.

Die geltende gesetzliche Regelung sieht vor, dass an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet werden dürfen. Dieser Anlassbezug sei die Achillesferse des Gesetzes. Die Gewerkschaft Verdi habe in mehreren Städten erfolgreich gegen die Sonntagsöffnungen mit Bezug auf den nicht ausreichenden Anlass geklagt und ein hohes Maß an Verunsicherung im Handel ausgelöst. Deshalb sei es wichtig, dass die vier im Gesetz stehenden verkaufsoffenen Sonntage rechtssicher blieben und langfristig geplant und organisiert werden könnten.

Aus Sicht der IHK bleiben Zweifel, ob die Rechtssicherheit im Rahmen des bestehenden Gesetzes hergestellt werden kann. Der stationäre Einzelhandel brauche ein verbindliches und eindeutiges Landesgesetz, das der Lebenswirklichkeit Rechnung trage. Der noch von der bisherigen Landesregierung entwickelte Handlungsleitfaden sollte Orientierung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens geben. Die IHK ist der Meinung, dass der Handlungsleitfaden nicht zur notwendigen Rechtssicherheit beitragen werde. Deshalb planen sechs IHK-Landesverbände die Beauftragung eines Rechtsgutachtens, das die Gestaltungsspielräume untersuchen soll, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit seinem Urteil aus dem Jahr 2009 zur Ausgestaltung des Ladenöffnungsgesetzes gegeben hat.

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