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Senioren

NRW hilft mit Pflegewohngeld

Wenn das Pflegeheim zu teuer wird

Bonn. Die Unterbringung in einem Pflegeheim wird immer teurer. Viele Bewohner stoßen dabei an ihre finanziellen Grenzen. Allein die Investitionskosten, mit denen die Heime die baulichen Instandhaltungen finanzieren, machen durchschnittlich rund fünfhundert Euro im Monat aus. Viele Bewohner und ihre Angehörigen wissen nicht, dass die Landesregierung dafür eine spezielle Unterstützung anbietet: das Pflegewohngeld. Sowohl das Heim als auch der Bewohner müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kerstin Solaße von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffenen Menschen (BIVA) e.V. rät daher allen Pflegeheimbewohnern in NRW, ihren Anspruch darauf zu prüfen und berät bei Bedarf telefonisch.

Um das Pflegewohngeld in Anspruch nehmen zu können, muss der Bewohner nachweisen, dass er die Heimkosten nicht in voller Höhe aus dem eigenen Einkommen bezahlen kann und das eigene Vermögen nicht höher als 10.000 Euro ist. Außerdem muss bei dem Bewohner mindestens der Pflegegrad zwei vorliegen.

Pflegewohngeld können auch Menschen beantragen, für die noch kein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege besteht. Anders als bei der Sozialhilfe werden beim Pflegewohngeld die Kinder nicht zur Unterhaltszahlung herangezogen.

"Allerdings gibt es nicht in jeder Einrichtung die Möglichkeit, Pflegewohngeld zu beziehen", gibt Solaße zu bedenken. Nur sogenannte geförderte Einrichtungen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, sind dazu berechtigt. "Jeder Interessent sollte dies unbedingt vor Einzug in eine Einrichtung in Erfahrung bringen", rät die Expertin. "Nicht wenige haben erst nach einer Erhöhung der Heimkosten Anspruch auf Pflegewohngeld – und haben dann möglicherweise das Nachsehen."

Investitionskosten sind die Kosten unter anderem für Instandhaltung oder Umbauten eines Pflegeheims. NRW bietet als eines von drei Bundesländern eine Förderung hinsichtlich dieser Kosten an. Zuständig für die Gewährung von Pflegewohngeld ist der örtliche Sozialhilfeträger. Die entsprechenden Anträge stellen häufig die Heime zur Verfügung bzw. sind bei den Ämtern erhältlich.

Bei allen Fragen zum Pflegewohngeld, zu Investitionskosten oder anderen Themen der Pflege hilft die BIVA unter der Beratungshotline 0228-909048-48. Sie erreichen die Juristin Solaße und ihre Kolleginnen von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr oder rund um die Uhr per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de. Aufgrund einer Förderung der Landesregierung NRW ist die Beratung bezüglich des Heimentgelts kostenlos.

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