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Verbraucher

Verkäufer sollten Unterlagen für Käufer zusammenstellen

BERLIN. Wer sein privates Haus verkauft, der sollte das gut vorbereiten, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Zwar gibt es beim Privatverkauf keine gesetzlichen Vorgaben, was Verkäufer den Käufern übergeben müssen – außer dem gültigen Energieausweis, aber die meisten Käufer erwarten doch schon früh aussagekräftige Unterlagen, die es ihnen erlauben, den Wert der Immobilie einzuschätzen.

In jedem Fall sollte der Verkäufer belegen können, dass das Haus so genehmigt wurde, wie es heute da steht. Es ist deshalb ratsam, Pläne, Statik, Genehmigungen und Mess- und Wartungsprotokolle zusammenzustellen. Sind Pläne nicht mehr auffindbar, müssen sie zwar nicht extra besorgt werden, aber es macht einen besseren Eindruck. Des Weiteren sollten Eigentümer Rechnungen über Reparaturen, Garantieurkunden und Gebrauchsanweisungen bereithalten. Im Idealfall gelingt es dem Verkäufer – auch mit Hilfe der Grundbuchauszüge – lückenlos zu belegen, dass das Haus ihm gehört, keine Schulden, Baulasten oder sonstige Verbindlichkeiten auf dem Besitz liegen und das Haus in allen Teilen genehmigt und technisch gut in Schuss ist. Liegen Grundbuchlasten auf dem Besitz kommt das in der Regel spätesten beim Notartermin ans Licht und bringt dann Erklärungsnöte und Ärger.

Deshalb rät der VPB: Frühzeitig so viel wie möglich zusammenstellen und Fakten offenlegen, sonst springen die Kaufinteressenten vielleicht wieder ab.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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