vzbv nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) soll endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. vzbv begrüßt den Gesetzesentwurf als klare Verbesserung der jetzigen Rechtslage. Einen Anspruch auf Websperren lehnt der vzbv ab.
Deutschland ist offline – immer noch. Trotz dem im Juli 2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist Deutschland, was den öffentlichen und freien Zugang zum Internet betrifft, im internationalen Vergleich noch immer ein Entwicklungsland. Ein Grund dafür ist die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelte fehlende Rechtssicherheit. Die Gefahr, beim Betreiben eines offenen WLANS kostenpflichtige Abmahnungen zu kassieren, besteht nach wie vor. Die bisherigen Änderungen im Telemediengesetz (TMG) waren nicht geeignet, mehr Cafés, Geschäfte oder auch Privatleute zu ermutigen, ihr WLAN auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, um die Lücken des letzten Gesetzes zu stopfen. Der vzbv äußert sich dazu in einer Stellungnahme.