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Politik&Gesellschaft

Sportwettbetrug gezielt bekämpfen

Neuer Straftatbestand schützt Integrität des Sports

Am gestrigen Donnerstag wurde das Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben im Bundestag beschlossen.

"Mit dem neuen Gesetz können wir die Spiel- und Wettmanipulation gezielt bekämpfen und damit die Integrität des Sports schützen. Nach dem Anti-Doping-Gesetz ist nunmehr auch der Sportwettbetrug strafrechtlich erfasst. Beides zählt zu den größten Gefahren für den Ruf des Sports und dessen Vorbildfunktion in der Gesellschaft. Mit dem neuen Gesetz haben wir unser Versprechen gehalten und zentrale Ziele des Koalitions­vertrags erfüllt.

Der neue Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) erfasst ohne Einschränkung alle Wettbewerbe des organisierten Sports, auf die eine Sportwette gesetzt wurde. Das ist sinnvoll, weil erfahrungsgemäß Sportwetten gerade auch auf manipulierte Wettbewerbe der unteren Ligen bzw. des Amateursports gesetzt werden. Der zweite Straf­tatbestand, die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB), erfasst Manipulationsabsprachen im Profisport auch ohne Bezug zu Sportwetten, wenn sich die Absprache auf hochklassige Wettbewerbe mit berufssportlichem Charakter bezieht und damit spürbare finanzielle Auswirkungen insbesondere für Sportler und Vereine haben kann.

Die Staats­an­waltschaft muss bei Verdachtsfällen künftig von Amts wegen ermitteln. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Bisherige Ermittlungen haben gezeigt, dass hinter vielen Fällen kriminelle, international operierende Netzwerke stehen, die den Sport für z.B. die Geld­wäsche missbrauchen. Dem gilt es Einhalt zu gebieten. Deshalb werden im Gesetz auch im Ausland begangene Fälle einbezogen, wenn sie einen In­lands­bezug aufweisen. Zudem werden untere Ligen in Deutschland erfasst, wenn damit eine Sportwette verbunden ist. D.h. auch der ambitionierte Breiten­sport wird geschützt, wenn dieser ins Visier von mafiösen Strippen­ziehern und Wettpaten gerät" , so der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger.

Hintergrund:
Die Aufklärung der Wett­skandale um den Schieds­richter Hoyzer und die Bochumer-Wettpaten hatten strafrecht­liche Lücken aufgezeigt. Bislang ist die Manipulation von Sportwett­be­wer­ben bei Wettbetrug allenfalls nach § 263 StGB strafbar. Dabei ist der Nachweis eines Vermögens­schadens schwierig anzuführen. Mani­pulierende Schiedsrichter oder Sportler kamen bisher lediglich als Gehilfen und nicht als Täter in Betracht. Spiel­manipulation ohne Bezug zu einer Sportwette war straf­recht­lich bislang nicht erfasst.

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