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News aus Arnsberg

Eis- und Schneeräumung

Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein

Der Winter hat uns seit einigen Tagen im Griff und präsentiert sich im klirrender Kälte und weiß gezuckerten Flächen. Das wunderschöne Winterwetter führt aber auch zu glatten oder zugeschneiten Straßen, Wegen und Bürgersteigen.

Die Stadt Geseke weist deshalb darauf hin, dass es seit jeher zu den Pflichten der Anlieger gehört, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück von Eis und Schnee nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen und bei Glätte sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Split zu streuen. Nur bei Eisregen oder bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist es gestattet, Streusalz zu verwenden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

Von montags bis samstags sind die Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen die Wege bis 20.00 Uhr gereinigt werden, sobald Rutschgefahr besteht. Auf Gehwegen ist ein ca. 1,50 Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei zu halten. Schnee und Eis dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Damit das Tauwasser später abfließen kann, sind die Gullys und Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten.

Neben den Gehwegen gilt die Straßenreinigungspflicht aber auch für gemeinsame Fuß- und Radwege sowie für Anliegerstraßen ohne extra ausgewiesene Gehwege. Für einige Grundstückseigentümer umfasst die Reinigungspflicht aber auch die Fahrbahn, soweit sie auf die Anlieger übertragen wurde und diese keine Straßenreinigungsgebühr an die Stadt entrichten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich dann bis zur Fahrbahnmitte. Dabei gilt als Fahrbahn die gesamte Straßenoberfläche, also neben der eigentlichen Fahrbahn auch die Bushaltebuchten, Radwege, Trennstreifen und befestigte Seitenstreifen.

Ob die Stadt Geseke die Reinigungspflicht trägt oder die Pflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde, kann in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geseke nachgeschlagen werden. Unter www.geseke.de kann sie im Bereich Politik – Satzungen und sonstiges Ortsrecht – Straßenreinigungs- und Gebührensatzung eingesehen werden. Die Straßenreinigungspflicht kann von dem Eigentümer allerdings auch auf seine Mieter oder eine dritte Person übertragen werden.

Sollte es zu einem Schaden eines Fußgängers oder Verkehrsteilnehmers kommen, ist der Grundstückseigentümer haftbar und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Fragen beantwortet die Stadt Geseke unter Tel. 02942/50065.

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