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Verbraucher

Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht ab 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen und im Saarland

Mit Ende des Jahres 2016 tritt in NRW und im Saarland die vollständige Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Kraft. Diese müssen somit bis zum 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Für den Einbau ist in beiden Bundesländern der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft muss jedoch der Mieter übernehmen, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

“Ein Feuer bricht schnell aus”, weiß Michael Urban vom Energiewende-Experten Grünspar. “Ob ein Kurzschluss beim Herd oder eine umgefallene Kerze das Feuer auslöst, ein Brand, der nicht rechtzeitig bemerkt wird, kann schlimme Folgen haben. “Rauchmelder sind zuverlässige Warnsysteme, die in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden müssen”, so der Experte von Grünspar weiter.

Wer nach Ablauf der Frist am 31.12.2016 keine Rauchmelder installiert hat, dem drohen hohe Bußgelder. Im Brandfall stellen fehlende Rauchmelder einen Verstoß gegen die Bauordnung dar, was ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen kann. Des Weiteren kann die Versicherung im Brandfall Leistungen kürzen, da Sicherheitsvorschriften Bestandteil der Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sind.

Noch nicht alle Bundesländer haben eine komplette Rauchmelderpflicht. Während es diese in anderen Ländern schon längst gibt, zieht Deutschland länderweise nach. In der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer ist festgelegt, ob eine Rauchmelderpflicht besteht und bis zu welchem Zeitpunkt ein Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein muss.

Noch mehr Sicherheit bieten miteinander vernetzte Rauchmelder. Sobald durch einen der Rauchmelder Rauch entdeckt wird, lösen alle anderen Rauchmelder ebenfalls Alarm aus. Dies ist vor allem in größeren Wohnungen oder Häusern sinnvoll.

Weitere Infos zur Rauchmelderpflicht: http://www.gruenspar.de/infopages/haushaltsgeraete/rauchmelderpflicht

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