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Senioren

Grundsicherung im Alter: Leistungen rechtzeitig beantragen

Bonn. Ob Anschaffungen, Umzugskosten oder Kleidung: Rund 150.000 Senioren in Nordrhein-Westfalen sind auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen, um ihren Alltag zu bestreiten. Allerdings erhält nicht jeder von ihnen alle möglichen staatlichen Fördermittel, die ihm für Sonderausgaben zustehen. Immer wieder erreichen den Beratungsdienst der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Fälle, in denen vorab geleistete Zahlungen nicht erstattet werden. "Der Fehler liegt meist darin, dass die Leistungen zu spät beantragt werden", erläutert Thorsten Schulz, BIVA-Experte für Pflege und Finanzen. Besonders teuer kann dies bei einem Umzug in ein Pflegeheim werden.

Bei Grundsicherung im Alter gilt das sogenannte Antragsprinzip. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn jemand nicht genügend Geld zur Verfügung hat. Um Leistungen zu erhalten, müssen diese zusätzlich beantragt werden. Zudem ist der Zeitpunkt entscheidend: Erst nachdem der Antrag bewilligt wurde, darf eine Leistung eingekauft oder in Auftrag gegeben werden. Wer die Kosten auslegt ohne vorab einen Antrag gestellt zu haben, bekommt nichts erstattet.

Oftmals entsteht Altersarmut dann, wenn ein Pflegebedarf auftritt. Wenn ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, kann ein zu spät gestellter Antrag besonders teuer werden. "Hier wird oft vergessen, die Kosten für die alte, nicht sofort kündbare Wohnung zu beantragen", weiß Schulz aus seiner Beratungspraxis. "Man bekommt durch den Antrag auf Pflegeleistungen nicht ‚automatisch‘ auch eine Hilfe für die doppelten Mietkosten. Auch ein Sonderkündigungsrecht besteht meist nicht."

Die Altersgrundsicherung deckt den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen im Rentenalter, deren wirtschaftliche Existenz sonst nicht gesichert werden kann. Die Höhe entspricht den Hartz-IV-Bezügen im Erwerbsleben. Weitere Erläuterungen und Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit erhalten Ratsuchende im kostenfreien Beratungsdienst der BIVA. Jurist Thorsten Schulz ist montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0228 909048-48 und jederzeit per E-Mail heimkosten.nrw@biva.de zu erreichen.

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