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Senioren

Wann müssen Heimbewohner nachzahlen?

Rückwirkende Erhöhungen der Heimkosten in NRW

Bonn. Aktuell erhalten viele Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen rückwirkende Zahlungsaufforderungen für ihre Heimkosten. Grund sind die gesetzlich bedingten Veränderungen bei den Investitionskosten. Rückwirkende Zahlungen sind aber nur wirksam, wenn sie schon vor dem beabsichtigten Zeitpunkt der Erhöhung angekündigt wurden. Dabei darf das neue Entgelt nicht die Höhe des angekündigten Betrags übersteigen. Betroffene sollten die Erhöhung gründlich darauf prüfen, rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V.

Eine beabsichtigte Erhöhung muss mindestens vier Wochen vor dem angestrebten Termin der Entgelterhöhung angekündigt werden. Dabei muss der Betreiber der Einrichtung das beabsichtigte neue Entgelt und das alte Entgelt vergleichbar gegenüberstellen und die Gründe der Erhöhung sowie den Umlagemaßstab angeben.

Bei neu geschlossenen Verträgen während der Ankündigungsfrist gilt: Der Heimvertrag muss einen klaren Hinweis auf die beabsichtigte rückwirkende Erhöhung enthalten. Beispielsweise kann das Ankündigungsschreiben dem Vertrag beigefügt werden. Dieses Verfahren ist für alle Erhöhungen des Heimentgelts in § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) verbindlich geregelt.

Hintergrund der vielen rückwirkenden Zahlungsaufforderungen ist, dass zahlreiche Pflegeeinrichtungen die sogenannten Festsetzungsbescheide über die Höhe der neuen Investitionskosten erst mit Verzögerung erhalten. Ursache dafür ist ein neues Bearbeitungsverfahren bei den Landschaftsverbänden.

Betroffene sollten die Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhöhung gründlich prüfen. Unterstützung bekommen sie dabei durch einen von der Landesregierung geförderten kostenfreien Beratungsdienst der BIVA.

Unter der Beratungshotline 0228-909048-48 oder der E-Mail-Adresse heimkosten.nrw@biva.de werden alle Fragen zu Investitionskosten und Kosten in Pflegeheimen in NRW beantwortet. Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

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