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Gesundheit

Mit Pflegewohngeld Altersarmut verhindern

Besonderheit für Heimbewohner in NRW

Bonn. Viele Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind von Altersarmut bedroht und müssen Sozialhilfe beantragen. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine besondere Leistung, die dies in vielen Fällen verhindern kann: das Pflegewohngeld. Obwohl fast die Hälfte der Betroffenen Anspruch darauf hat, ist die Hilfe immer noch nicht allen bekannt. Heimkosten-Experte Thorsten Schulz von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. rät daher allen Pflegeheimbewohnern in NRW, ihren Anspruch darauf zu überprüfen, und unterstützt sie bei Bedarf telefonisch.

Mehr als 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Pflegewohngeld. Wenn ihre Rente nicht ausreicht und die Rücklagen aufgebraucht sind, brauchen sie in NRW nicht allein auf die Sozialhilfe zu vertrauen, um einen Pflegeheimplatz zu finanzieren. Maximal deckt das Pflegewohngeld die volle Höhe der Investitionskosten ab. Dies kann unter Umständen mehr als 1.000 € im Monat ausmachen.

Der Vorteil von Pflegewohngeld im Vergleich zur Sozialhilfe liegt darin, dass der oder die Pflegebedürftige mehr von seinem / ihrem Ersparten behalten darf. Es wird ein höherer Schonbetrag von 10.000 € statt 2.600 € bei Einzelpersonen und 15.000 € statt 3.214 € bei Paaren anerkannt. Zudem bleibt mehr Geld für die täglichen Ausgaben zur Verfügung. Das monatliche "Taschengeld", das offiziell Barbetrag heißt, beträgt mit 159,08 € bis zu 50 € mehr als bei Empfang von Sozialhilfe. "Die größte Erleichterung für die Pflegebedürftigen ist es darüber hinaus", so Schulz, "dass beim Pflegewohngeld im Gegensatz zur Sozialhilfe Verwandte in gerader Linie, Kinder und auch Enkel, nicht zu Unterhalt herangezogen werden."

Pflegewohngeld kann jeder Pflegeheimbewohner in NRW beantragen, dessen Einkommen und Rücklagen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. BIVA-Experte Schulz beantwortet alle Fragen zu Pflegewohngeld und Kosten von Pflegeheimen in einer kostenfreien Beratungshotline. Er ist montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0228 909048-48 zu erreichen. Sie können auch rund um die Uhr per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de Kontakt mit ihm aufnehmen.

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