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Kreis Lippe

Kreis Lippe erleidet eine Schlappe vor dem Arbeitsgericht Detmold

Befangenheitsantrag des Kreises wird zurückgewiesen!

Das Arbeitsgericht Detmold hat in der letzten Woche durch die Direktorin den Befangenheitsantrag des Kreises Lippe gegen den zuständigen Richter in der Sache Konzernbetriebsrat Kreis Lippe zurückgewiesen. Der Kreis Lippe hatte am 21. Dezember einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Die Entscheidung ist rechtskräftig!

Das Gericht hatte nach mehreren Sitzungsterminen im Vorfeld des 21. Dezembers signalisiert, dass es den Kreis Lippe, bezogen auf die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises, durchaus als Konzern einstufen würde. Auf dieses Signal folgte der Befangenheitsantrag des Kreises.

Die Vorgehensweise des Kreises/des Landrats kritisiert die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag scharf! Die scharfe Kritik resultiert aus der kompletten Kehrtwende des Landrats. Im Wahlprogramm der Kreis-SPD war 2014 klar und deutlich unter der Federführung des damaligen Landratskandidaten formuliert worden: "Konkret wollen wir die Wahl von Beschäftigtenvertretungen konstruktiv unterstützen und eine Gesamtbeschäftigtenvertretung für alle Beschäftigten bei den Kreisgesellschaften errichten."

Auf dieser Basis hatte Herrn Dr. Lehmann noch am 17. Februar 2015 im Kreistag selbst, in seiner damaligen Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD, die Anerkennung des am 20. März 2014 gegründeten Konzernbetriebsrates gefordert.

Ursula Jacob-Reisinger fordert: "Herr Dr. Lehmann beenden Sie nun endlich die Verhinderungstaktik Ihres Amtsvorgängers! Verschwenden Sie keine weiteren Steuergelder durch unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und arbeiten Sie mit den Betriebsräten der privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises, auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes, konstruktiv zusammen."

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