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Umwelt&Energie

Etikettenschwindel

Etikettenschwindel: Vierphasenplan in grünem Weihnachtspapier

Die Zeit läuft ab: bis zum 22.12.2015 verlangt die EU-Kommission von der Bundesrepublik, die Nicht-Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an Werra und Weser zu begründen.

Mit der aktuellen Einigung auf einen "Masterplan Salzreduzierung" wollen die Umweltminister der Anrainerländer verhindern, dass die Bundesrepublik wegen Verletzung des EU-Gemeinschaftsrechts verklagt wird. Sie treiben ihre alten Fehler nur auf die Spitze. Der neue "Masterplan Salzreduzierung" der fünf grünen Umweltminister hat dieselbe entscheidende Schwäche wie der "Vierphasenplan" aus dem Jahre 2014: er verlangt, dass die Ziele und Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ("guter chemischer und ökologischer Zustand") in Werra und Weser nicht umgesetzt werden, ohne dass die für eine Ausnahmeregelung notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Auch der "Masterplan" übergeht die Stellungnahmen der eigenen Fachbehörden und nimmt aktuelle Urteile des EuGH nicht zur Kenntnis. Wieder fehlt jeder Nachweis, wie und ob eine geringfügige Reduzierung der Salz-Abstoßmenge realisiert werden könnte.

Änderungen gegenüber dem "Vierphasenplan" entpuppen sich als scheinheilige Wortspiele. So wird aus der Verklappungsstelle für K+S-Abwässer an der Oberweser ("Oberweserpipeline") ein "Werra-Bypass", der nur "auf Vorrat geplant" wird und der nur gebaut werden soll, "wenn er benötigt wird". Auch die – von der Thüringischen Umweltministerin bisher abgelehnte – Fortsetzung der Laugenverpressung findet sich mühsam verklausuliert im Masterplan wieder.

"Damit fehlt dem Masterplan jene Substanz, planerische Qualität und Glaubwürdigkeit, die notwendig wäre, um eine Fortführung des Vertragsverletzungsverfahrens und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz.

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