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Verbraucher

Wohnungskäufer sollten auf Bindefristen im Vertrag achten

BERLIN. Altbauten werden oft von Bauträgern saniert, in Wohnungen aufgeteilt und veräußert. Das ist ein lukratives Geschäft für die Investoren und eine Möglichkeit für Käufer, an eine attraktive sanierte – zum Beispiel – Gründerzeitwohnung in der City zu kommen. Zum Kauf der Wohnung müssen die Käufer einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar abschließen. Diesen Vertrag sollten sie vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen genau prüfen und sich erklären lassen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Was die wenigsten Käufer nämlich ahnen: Bauträger halten sich oft ein Hintertürchen offen, und zwar indem sie eine Zustimmungsfrist vereinbaren, innerhalb derer sie den Vertrag annehmen oder auch ablehnen können. Viele Firmen sichern sich auf diese Weise zunächst einmal einen Kaufinteressenten, suchen aber parallel noch nach weiteren Käufern, die bereit sind, für dieselbe Immobilie noch mehr zu zahlen. Je nachdem, wer am meisten bietet, der bekommt zum Schluss den Zuschlag des Bauträgers. Der andere geht leer aus, hat aber viel Ärger, weil er vielleicht schon die Wohnung gekündigt und die Finanzierung angeschoben hat.

Lange Bindefristen, so warnt der VPB, sind also nicht im Interesse der Käufer – und sollten beim Kauf einer finanzierten Immobilie vier Wochen nicht überschreiten. Das sieht übrigens auch der Bundesgerichtshof so (Urteile vom 27.09.2013 – Az.: V ZR 52/12 und 17.01.2014 – Az.: V ZR 5/12). Der VPB rät deshalb: Den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Experten prüfen lassen, damit solche Fristen nicht unbemerkt bleiben.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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