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Familie&Partnerschaft

Erhöhung des Kindergeldes 2015

Zur Förderung von Familien wird rückwirkend zum Januar 2015 das Kindergeld um 4 Euro angehoben. Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 automatisch an ihre 8,9 Millionen Kindergeldberechtigten aus. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015.

Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für dritte Kinder auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.

Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.

Als nächstes:

Kindergeld 2015/2016

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