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Gesetze

Verfassungsbeschwerden gegen neues Bundesjagdgesetz

Droht Jägern Ungemach aus Karlsruhe? Bundesverfassungsgericht beteiligt Politik und Verbände

Seit Jahren wehren sich Grundeigentümer in Deutschland vor Gericht, weil sie nicht wollen, dass auf ihren Flächen gejagt wird. Durch einen gesetzlich verordneten Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft konnten sie das bis zum Jahr 2012 nicht verhindern. Dann aber entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 26.06.2012, dass die so genannte Zwangsbejagung menschenrechtswidrig ist, sofern die Eigentümer dies aus ethischen Gründen nicht wollen. Grundstückseigentümer in Deutschland müssen somit die Jagd auf ihren eigenen Flächen nicht mehr länger dulden. Oder etwa doch?

Neuregelung gilt nicht für juristische Personen wie Vereine und Stiftungen

Der Bundesgesetzgeber hat in der Zwischenzeit das Bundesjagdgesetz entsprechend geändert und die neue Vorschrift des § 6a eingefügt. Diese neue Vorschrift sieht jedoch vor, dass nur natürliche Personen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundflächen stellen können.

Stiftungen reichten Verfassungsbeschwerde ein

Die Kanzlei Storr hatte am 04.12.2014 für zwei Stiftungen Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes eingereicht. Die Beschwerdeführer berufen sich auf eine Verletzung des Eigentumsrechts sowie auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Jan Gerdes ist mit seiner Stiftung Hof Butenland – Lebenshof für Tiere (siehe www.stiftung-fuer-tierschutz.de/) einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. Er hat seine eigenen privaten Flächen bereits nach dem neuen Bundesjagdgesetz jagdrechtlich befrieden lassen. “Ich kann nicht verstehen, warum dies nicht auch für die Flächen der Stiftung möglich ist”, fragt sich der engagierte Tierschützer zu recht.

Bundesverfassungsgericht beteiligt Politik und Verbände

Das Bundesverfassungsgericht teilte nun mit, dass die Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundsministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie allen Regierungen der Länder zur Stellungnahme bis zum 15. September 2015 zugeleitet wurden. Darüber hinaus können mehrere Verbände zu den Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen.

Droht Jägern Ungemach aus Karlsruhe?

Das Bundesverfassungsgericht dürfte somit eine Sachentscheidung ins Auge fassen. Die strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die an eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde geknüpft sind, dürften somit offenbar erfüllt sein.

Sollten die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht unterliegen, droht unter Umständen ein erneuter Urteilsspruch gegen die Jäger aus Straßburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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