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Finanzen

Finanztipps für Heiratswillige

Ein guter Grund zum Heiraten? Für die meisten das öffentliche Liebesversprechen. Aber auch die finanzielle Absicherung spricht laut repräsentativer TNS Emnid Umfrage für 40 Prozent der Befragten für die Hochzeit. Der Blick in Finanz- und Versicherungsunterlagen lohnt, denn für Heiratswillige gibt es einiges zu beachten:

Bei aller Romantik und den organisatorischen Details der Hochzeitsvorbereitungen sollten Paare die eher nüchternen Finanzthemen nicht außer Acht lassen. Schon durch ein paar kleinere Anpassungen kann das Paar sparen und gleichzeitig die Leistungen aufbessern.

Bestehende Risikoverträge auf neue Lebenssituation anpassen Um den neuen Umständen gerecht zu werden, bieten viele Versicherer für bereits bestehende Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen eine Nachversicherungsgarantie in den ersten Monaten nach der Hochzeit. So lässt sich zum Beispiel die monatliche Rente einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei vorhandener Risikolebensversicherung sollte zudem überprüft werden, ob eine Bezugsrechtsanpassung notwendig ist – also ob der Ehepartner als Leistungsempfänger eingetragen werden soll.

Absicherung der Familie am besten über Kreuz

Für die gegenseitige finanzielle Vorsorge im Todesfall spielt die Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners und ggf. der gemeinsamen Kinder eine zentrale Rolle. Grundsätzlich steht verheirateten Paaren als Basisabsicherung eine staatliche Witwen- oder Witwerrente zu. Beispielsweise bei einer “großen Witwenrente”, für alle die ab 2002 geheiratet haben oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, maximal 55 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen. “Diese 55 Prozent reichen nur bei den Wenigsten für eine umfassende Einkommenssicherung im Alter. Für eine angemessene, gegenseitige Absicherung eignen sich vor allem private Rentenversicherungen mit Todesfallschutz oder eine Risikolebensversicherung im Überkreuzmodell”, sagt Andreas Kukuk, Bereichsvorstand für den Westen bei MLP. Bei der Versicherung über Kreuz schließt die Frau als Versicherungsnehmerin die Risikolebensversicherung auf das Leben des Mannes ab und umgekehrt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Hinterbliebene steuerfrei die Versicherungssumme.

Sachversicherungen: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung zusammenlegen

Nach der Hochzeit lassen sich Single-Verträge sowohl in der privaten Haftpflicht- als auch in der Rechtsschutzversicherung zusammenlegen. “Der ältere Vertrag bleibt bestehen und kann in einen Familientarif umgewandelt werden, der andere Vertrag wird gekündigt”, sagt Andreas Kukuk. “Das ist auch eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob die bisherigen Leistungen noch stimmen oder ggf. angepasst werden sollten.” Zieht das Paar erst nach der Hochzeit zusammen oder in eine größere Wohnung, sollte zudem die Versicherungssumme der Hausratversicherung, sofern vorhanden, bei Bedarf erhöht werden.

Krankenversicherung: Absicherung vor allem bei Nachwuchs überprüfen

Frisch Vermählte sollten nach der Hochzeit ihre Krankenversicherung prüfen. Je nach Versicherungsart, ob gesetzlich oder privat, lassen sich Anpassungen vornehmen, die die Versicherten besser stellen können. Kündigt sich Nachwuchs an, bestehen verschiedene Möglichkeiten das neue Familienmitglied abzusichern, je nach Einkommen und Versicherung der Eltern. Ein Beispiel: Ist einer der Partner privat versichert, können die Eltern wählen, ob sie das Kind privat oder gesetzlich versichern möchten. Sofern der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist und sein monatliches Einkommen regelmäßig über 4.575 Euro liegt (ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 54.900 Euro), lässt sich das Kind privat absichern. Zudem ist es möglich, die Kindernachversicherung der privaten Versicherung zu nutzen – ohne Gesundheitsprüfung. Eine Aufnahme in die Familienversicherung einer gesetzlichen Kasse (GKV) ist aber nicht möglich. Alternativ kann das Kind zu einem eigenen Beitrag in der freiwilligen Absicherung der GKV versichert werden.

Auf Flexibilität achten und staatliche Förderungen nutzen

Zu Beginn der Ehe stehen meist zwei Einkommen zur Verfügung. Bei zwischenzeitlicher Reduzierung eines Einkommens, etwa in der Elternzeit, bietet beispielsweise die staatlich geförderte Riester-Rente die Möglichkeit, die Beiträge kurzfristig zu reduzieren. Nach dem Wiedereintritt ins volle Erwerbsleben, lassen sich die Beiträge oftmals wieder erhöhen, um weiter maximal gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Checkliste – Hochzeit:

Sach- und Krankenversicherung

  • Privathaftpflicht und Rechtschutz: Umstellung auf Familientarif; jeweils jüngeren Vertrag aufheben lassen
  • Hausratversicherung: Bestehende Hausratversicherung zusammenlegen und Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten anpassen
  • Absicherungsmöglichkeiten in der jeweiligen Krankenkasse prüfen und ggf. Kindernachversicherung der privaten Versicherung nutzen

Vorsorge

  • Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen nutzen
  • Überprüfung der Bezugsrechte bestehender Risikoverträge
  • Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner und Kinder, beispielsweise mit Risikolebensversicherung im Überkreuzmodell

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