Kindergeld: Steuerliche Identifikationsnummer als Voraussetzung |
Freitag, 02 Dezember 2016
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Laufende Kindergeldzahlungen werden auch weiterhin nicht eingestellt. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet sich bei jedem Kindergeldbezieher, wenn die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) noch nicht vorliegt.
Seit dem 1. Januar 2016 ist die Identifizierung von Kindergeldberechtigten und Kindern anhand der steuerlichen IdNr gesetzliche Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld. Jeder, der einen Neuantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der BA stellt, trägt dabei seine steuerliche IdNr und die des Kindes in das Antragsformular ein. Auch bei bereits laufenden Kindergeldfällen wird die steuerliche IdNr benötigt. In den weitaus meisten Fällen liegt diese der Familienkasse der BA auch bereits vor. |
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