Gericht verbietet Werbung mit "Bio-Tabak" |
Montag, 08 September 2008
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Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Anbieter von Tabakwaren
Werbung mit dem Begriff "Bio-Tabak" ist nach geltender Rechtslage nicht zulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Santa Fe Natural Tobacco Company: Germany GmbH. Nach Auffassung des Gerichts erweckt die beanstandete Werbung den Eindruck, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien. Dies ist jedoch nach dem Vorläufigen Tabakgesetz verboten. |
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Zahlung des Verheiratetenzuschlags blieb ohne Erfolg |
Mittwoch, 04 Juni 2008
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Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener
Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Beamten wird neben ihrem Grundgehalt ein Familienzuschlag gewährt.
Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die
den Familienverhältnissen entspricht. Zur Stufe 1 gehören gemäß § 40
Abs. 1 Nr. 1-3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verheiratete und
verwitwete, außerdem geschiedene Beamte, soweit sie aus der Ehe zum
Unterhalt verpflichtet sind ("Verheiratetenzuschlag"). Andere Beamte
erhalten nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG den Familienzuschlag der Stufe 1
nur, wenn sie einer in ihre Wohnung aufgenommenen Person Unterhalt
gewähren und das Einkommen dieser Person eine bestimmte Höhe nicht
überschreitet. |
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt |
Mittwoch, 21 Mai 2008
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Karlsruhe.
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Wegen einiger Passagen in einem
Beschwerdeschriftsatz für einen Mandanten erstattete der erkennende
Amtsrichter gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Beleidigung.
In der Anzeige macht der Richter unter anderem geltend, dass ihm in der
Beschwerdeschrift vorgeworfen werde, er hätte in diesem Beschluss
'wider besseres Wissen' Tatsachen falsch dargestellt, hätte zu einer
Summe einen Betrag von 400.000 € 'hinzugemogelt' und Beträge in
'unzulässiger und rechtswidriger Weise' übertrieben, sei seiner
Verpflichtung nicht nachgekommen, selbst die Grundlagen seiner
Entscheidung zu beurteilen, hätte sich für eine behauptete
Ungereimtheit scheinbar nicht interessiert, 'weil sie ja vielleicht
zugunsten des Beschuldigten gewertet werden müsste' und hätte sich
gegenüber einer bestimmten behaupteten Konstellation 'stur nicht
erkennend' gestellt. |
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Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich |
Mittwoch, 19 März 2008
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Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen
Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen.
Zu diesem Zweck enthält sein Art. 2 Änderungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). Gegenstand der von acht Bürgern
erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b
TKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von
Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und
Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und
Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. |
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Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig |
Dienstag, 04 März 2008
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Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot
Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um
zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen"
mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen
"Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)" mit einem Startpreis von
500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge,
da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von
Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte
die Rüge. |
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Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung nichtig |
Mittwoch, 27 Februar 2008
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Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur
Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier
Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes
Nordrhein-Westfalen sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet.
Der Erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008
die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des
Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
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